Auswirkungen des Coronavirus auf die Unternehmensbewertung

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Felden, Sie sind Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und beschäftigen sich in Forschung, Lehre und Praxis mit Familienunternehmen und Unternehmensnachfolge.

Zurzeit dreht sich ja alles um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft. Lassen Sie uns darüber sprechen, inwieweit dieser Virus auch das Thema Nachfolge beeinflusst und in welchem Maße sich vor allem Unternehmensbewertungen – da sind Sie ja Expertin – unter dem Corona-Blickwinkel ändern werden.

Wann werden Unternehmen eigentlich generell bewertet?

Unternehmensbewertungen werden ja in unterschiedlichen Situationen durchgeführt: Ein Beispiel wäre, wenn jemand ein Unternehmen kaufen möchte, um sich selbständig zu machen. Dann wird eine Unternehmensbewertung durchgeführt, damit die Beteiligten eine Verhandlungsbasis für den Kaufpreis haben. Oder wenn ein Unternehmen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann, dann kommt gegebenenfalls eine Beteiligungsgesellschaft in Frage, deren Anteil ebenfalls über eine Bewertung bestimmt wird.

Gibt es weitere Situationen, in denen eine Unternehmensbewertung notwendig ist?

Ja, bei einer Erbschaft oder Schenkung von Unternehmensanteilen will das Finanzamt den Wert des Unternehmens als Besteuerungsgrundlage wissen.

Und wie werden Unternehmen bewertet?

Nun es gibt viele Methoden, ein Unternehmen zu bewerten. Je nach Branche, Größe oder Unternehmensform bieten sich andere Methoden an. Bei dem einen Unternehmen gibt der Gewinn den Ausschlag, bei dem anderen die teuren Maschinen; das hat Auswirkungen auf die Methode. Dabei gilt: Der ermittelte Wert ist immer nur eine Orientierungsgröße. Den tatsächlichen Kaufpreis regeln dann Angebot und Nachfrage.

Methodenvielfalt hin oder her: Zunehmend in der Praxis durchgesetzt haben sich die Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Erträge nach dem Ertragswertverfahren sowie die Berechnung der realisierbaren Cash-Flows nach der sogenannten Discounted Cash-Flow Methode. Der Wert des Unternehmens wird bei diesen Verfahren daran bemessen, was ein Käufer in Zukunft mit dem Unternehmen verdienen kann. Die Erträge bzw. Zahlungsströme der letzten und die geschätzten Erträge der kommenden Jahre werden mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst, der sich aus dem Zins einer risikolosen Anlage und einer Prämie für das unternehmerische Risiko zusammensetzt.

Gibt es dabei spezifische Unterschiede zwischen Käufern und Verkäufern?

Ja natürlich. Werte sind immer etwas Subjektives. Für einen Nachfolger sind das insbesondere die zukünftigen Gewinne des Unternehmens. Diese sollen mit dem Ertragswert abgebildet werden. Wenn er das Unternehmen nicht gut kennt, wird er oder sie naturgemäß die Risiken eher höher einschätzen als ein Verkäufer, der den Laden genau kennt. Ein Verkäufer wird darüber hinaus typischer Weise eher die vorangegangenen Erfolge im Unternehmenswert mit berücksichtigen. Bezogen auf das Corona-Thema ist daher zu befürchten, dass Kaufpreisverhandlungen eher schwieriger werden.

Und wie unterscheidet sich die Unternehmensbewertung in so einer Krisensituation im Vergleich zum „Normalfall“?

Eine plausible Wertermittlung kann in so einer Situation nicht durch die Verwendung allgemeiner Durchschnittsmultiplikatoren erfolgen. Eine transparente und plausible Wertermittlung wird deshalb nur durch die vorherige Analyse des Unternehmens möglich. Der gesamte Betrieb muss hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen, Chancen sowie Risiken eingehend beleuchtet werden. Diese detaillierte Analyse umfasst sowohl die Produkte, den Markt, die Kunden- und Lieferantenstruktur, die Organisation, das Management und die Beurteilung bisher getroffener Notfall- und Nachfolgeregelungen als auch die Analyse der Unternehmenszahlen.

Ich glaube an dieser Aufzählung wird schon deutlich, dass gerade die Chancen und Risiken in allen Unternehmensbereichen durch die Corona-Krise maßgeblich beeinflusst werden. So kann beispielsweise ein Lieferdienst sogar gestärkt aus der Krise hervor gehen, ein Friseursalon oder gastronomische Betriebe ohne „außer Haus“-Angebote werden jedoch sehr wahrscheinlich erhebliche Einbrüche verzeichnen müssen. Eine gute Unternehmensbewertung muss die individuelle Situation berücksichtigen.

Welche Szenarien sind da denkbar?

Ich kann mir drei grundlegende Szenarien vorstellen:

  1. Wenn ein Unternehmen durch die unerwartete Krise nicht mehr liquide ist, ändert sich alles! Im schlimmsten Fall wird das Unternehmen zahlungsunfähig. Bei den derzeitigen gesetzlichen Erleichterungen muss zwar dann nicht direkt Insolvenz angemeldet werden, wenn nachweislich das Geschäftsmodell stimmt und das Unternehmen absehbar wieder liquide werden kann. Eine tragfähige Unternehmensbewertung ist in einer solchen Situation ist jedoch stark erschwert.
  2. Wenn das Unternehmen notwendige Investitionen derzeit nicht tätigen kann und somit auch zukünftige Umsätze ausbleiben, entsteht ein nachhaltiger, nicht mehr ausgleichbarer Schaden. Das muss bei der Bewertung sowohl in den Ertragsplanungen der nächsten Jahre, als auch in der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden.
  3. Für einige Unternehmen kann die Krise allerdings auch Marktchancen bieten, aus denen steigende Umsätze und Investitionsbedarf resultieren. Und nicht zu vergessen: Die Rahmenbedingungen ändern sich für alle Unternehmen! Nach der Krise sind vielleicht weniger Wettbewerber auf dem Markt oder wichtige Lieferanten oder Kunden sind langfristig weggefallen. All das beeinflusst die Bewertung.
Welche Unternehmen sind von diesen Änderungen besonders betroffen?

Zum einen sind das Unternehmen, die besonderen strategischen Risiken ausgesetzt sind – man denke an die Automobilindustrie. Da wirkt Corona meines Erachtens eher als Katalysator. Zum anderen sind das insbesondere die vielen sehr kleinen Unternehmen, bei denen gar nicht klar ist, ob sie überhaupt überleben werden, weil sie typischerweise weniger Reserven für schlechte Zeiten zurück legen konnten.

Wie sollte man also vorgehen? Abwarten mit der Bewertung oder trotzdem loslegen?

In der derzeitigen Situation ist eine valide Bewertung ausgesprochen schwierig. Weder eine plausible Planung noch eine nachvollziehbare Risikobeurteilung sind aus meiner Sicht in den kommenden Monaten möglich. Da ist der Schaden einer „falschen“ Bewertung meines Erachtens größer als der Nutzen. Hilfreich sind aber sogenannte Szenariorechnungen, die unterschiedliche Ausgangslagen für die Bewertung vorgeben. Das führt dann je nach Szenario zu unterschiedlichen Bewertungen, bzw. zu einer Bandbreite zwischen Best- und Worstcase. Eigentlich bin ich kein Freund solcher Bandbreiten, aber in der derzeitigen Situation erscheint es mir als die einzige Möglichkeit.

Hat die Krise einen Einfluss darauf, welches Bewertungsverfahren man anwenden sollte?

Nein, ich glaube nicht, dass die Corona-Krise langfristig zu einem Umdenken in der Bewertungspraxis führen wird. Denn eigentlich ändert die derzeitige Situation ja nichts an der Betrachtungsweise. Denn auch hier zeigt sich, dass das Ertragsverfahren ein probates Mittel ist. Bei diesem Verfahren gibt es zwei wesentliche Parameter: Zum einen werden die Gewinne bei vielen Unternehmen massiv einbrechen, das kann über das Verfahren berücksichtigt werden. Zum anderen wird das Risiko, dass die geplanten Ergebnisse in Zukunft erwirtschaftet werden können, größer, was den Zinssatz erhöhen und den Wert verringern wird. Die Kunst wird sein, neben der kurzfristigen Betrachtung dieser beiden Komponenten, die langfristige Perspektive mit zu berücksichtigen – da sind meiner Meinung nach Szenariorechnungen ein gutes Instrument.

Wer kann bei der Bewertung helfen? Mit wem sollte man sich in Verbindung setzen?

Gute Berater, die nicht nur gut rechnen können, sondern sich mit der Praxis mittelständischer Unternehmen wirklich auskennen. Die Geschäftsmodelle beurteilen können und die die Konsequenzen aus der wirtschaftlichen Entwicklung in Zahlen „übersetzen“ können. Die halte ich – wenn denn eine Bewertung in dieser unsicheren Zeit durchgeführt werden muss oder soll – für wichtig. Dass diese Berater sich auch mit Bewertungen auskennen sollten, versteht sich dabei von selbst.

Welche Empfehlungen und Tipps können Sie noch geben? Wovon wollen Sie abraten?

Ich möchte gerne noch auf ein Instrument hinweisen, das im Rahmen unseres aktuellen Forschungsprojektes STARTS auf der Plattform nachfolge-in-deutschland.de entwickelt wurde: Der KMUrechner – ein kostenfreies und ohne Registrierung zugängliches Online-Bewertungstool. Das Projekt wird vom BMWi finanziert und ist immer noch in der Weiterentwicklung.
Unternehmer oder andere Interessierte, wie z.B. Nachfolger, können mit dem KMUrechner realistische Szenarien entwickeln und auf dieser Basis den Wert eines Unternehmens bestimmen. Der KMUrechner ist standardisiert und kann daher natürlich nicht die Individualität einer professionellen Unternehmensberatung leisten. Er ist aber sicherlich hilfreich, um das Thema Bewertung auch unter dem Corona-Blickwinkel einmal zu durchdenken.

Herzlichen Dank für das Interview!


Die Fragen stellte Paula Jordan
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
des EMF-Instituts der HWR Berlin.

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